CDU Wiesloch

Grundsteuerreform 2025

Nachdem derzeit die neuen Grundsteuermessbescheide durch die Finanzämter an die Grundstückseigentümer in Wiesloch versandt werden, macht sich stellenweise Unsicherheit breit, die zum Teil noch von Interessenvertretungen oder politischen Organisationen geschürt wird. Es wird teilweise suggeriert, dass ein höherer Grundsteuermessbescheid bereits eine Aussage über eine höhere tatsächliche Grundsteuer treffe. Die CDU steht für eine faire Besteuerung von Immobilieneigentum. Weder Mieter noch Eigentümer sollen über Gebühr belastet werden. Wohnen darf nicht teurer werden als es ohnehin schon ist (und durch drohende Regelungen der Bundesregierung noch werden könnte).

Wir legen bei dem Thema Grundsteuer besonderen Wert auf eine transparente, lückenlose und zeitnahe Information unserer Bürgerinnen und Bürger.

Für uns beginnt eine sachgerechte, faktenbasierte Diskussion zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 mit der Feststellung, dass die zu zahlende Grundsteuer aus einer Formel besteht, die als entscheidende Faktoren die Grundstücksgröße, den Bodenrichtwert sowie den Grundsteuerhebesatz beinhaltet.

Der Grundsteuerhebesatz wird von der Kommune, sprich vom Gemeinderat, festgelegt. Es ist aus unserer Sicht falsch und irreführend anzunehmen, als würde der aktuelle Grundsteuerhebesatz auch im Jahr 2025 gelten.

Wir wollen auch daher von der Verwaltung wissen,

  1. in welcher Form und auf welcher Zeitschiene sie die Bevölkerung über die Ausgestaltung der Grundsteuer in unserer Stadt ab 2025 informiert.
  2. ob sie bereits einen Fahrplan zur Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025 gemacht hat, wie dieser ggf. aussieht und in welcher Form die Bürgerschaft, Verbände etc. sowie der Gemeinderat eingebunden werden sollen.
  3. ob sie davon ausgeht, dass der aktuelle Grundsteuerhebesatz ab 2025 in unveränderter Höhe fortgelten wird.
  4. welche Grundsteuereinnahmen die Stadt/Gemeinde im Jahr 2022 hatte, womit sie für 2023 beziehungsweise 2024 rechnet und, welche Höhe der Grundsteuereinnahmen sie für 2025 zu erzielen gedenkt.

Wir bitten die Verwaltung darum,

  1. eine Vergleichsrechnung vorzulegen, welchen Hebesatz der Gemeinderat beschließen müsste, damit eine Aufkommensneutralität zur aktuellen Grundsteuer in der Stadt Wiesloch gewährleistet ist.
  2. eine zeitnahe Information unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass das wichtige Thema der neuen Grundsteuer für alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt auf einer fundierten Faktenbasis und mit genügend Zeit vorbereitet, rational öffentlich diskutiert und rechtzeitig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.