Der Gemeinderat verabschiedete auf der letzten Sitzung eine energetische Grundkonzeption für Neubaugebiete und „Projekte der städtischen Entwicklung“ in Wiesloch. Eine gute Sache kann man auf den ersten Blick meinen – aber nur auf den ersten Blick.
Arbeitet man sich in die Handlungsempfehlungen ein und führt nicht wenige Gespräche mit Projektentwicklern, Bauherren und Interessierten, so erkennt man schnell, dass er Teufel im Detail liegt! Die CDU Fraktion steht für einen verantwortungsvollen pragmatischen klimaschützenden Rahmen, auch für unsere Entwicklungsvorhaben. Ein Energiekonzept für solche Maßnahme muss fordernd und den ambitionierten CO2 -Zielen unserer Stadt gerecht werden. Aber eben fordernd und nicht überfordernd und bei Leibe nicht „Kleine“ wie „Große“, „Gewerbe-„ als auch „Wohnbau“ gleichartig in die Zange nehmen. Ein Konzept kann dabei nur eine Basis legen, doch jedes Vorhaben ist einzigartig und muss daher maßgeschneidert werden. Das ist Realpolitik an den Bürgern und nicht Blockpolitik.
Man stelle sich nur die folgenden Gebiete und Siedlungsstrukturen im Vergleich vor: Die Äußere Helde und den Wieslocher Stadtkern verglichen mit den Neubaugeiten in Frauenweiler, dem Sauberg in Baiertal oder der Respäcker in Schatthausen. Und dazu eine städtische Entwicklung wie die Wellpappe versus einer bedingten Entwicklung auf einer größeren Gartengrundstück in Baiertal und Schatthausen. Und jetzt wird von jedem Vorhabenträger gleich welcher Größe, Art und Intention ein Energiekonzept gefordert? Ignorierend ob es sich hier um Wohnbebauung oder Gewerbe handelt? Ein Konzept über die „Energetische Optimierung“, der „Quantifizierung lokaler erneuerbarer Energien“, Darstellung eben solcher, Dachflächenkonzepte etc. etc.? Hier wird deutlich, dass man dies nicht von jedem fordern kann und einen Interessenten damit ggf. überfordert sondern erst aber einer gewissen Größe des Vorhabens. Kann ein familiengeführter Gewerbetrieb, der sich neu ansiedeln will, vorab schon eine gewaltige Summe finanzieren, um ein komplexes Energiekonzept vor Ergehen des Bebauungsplans zu erstellen? Ohne vorliegenden Bebauungsplan fehlen zudem zentrale Rahmenbedingungen für das geforderte Energiekonzept. Somit verschrecken wir auch noch die letzten die Willens sind in Wiesloch als kleine Mittelständler zu investieren und treiben sie in die Arme der Nachbargemeinden. Um genau diesen Fakt abzufangen und vor allem „kleinere Vorhaben“ pragmatisch schnell unterstützen und umsetzen zu können beantragten wir als CDU eine Anlehnung der Geltung/ Forderung eins Energiekonzeptes an die Größenkriterien des Wieslocher Baulandmanagement vorzunehmen. Für uns wären Wohnbebauungen unter 900m² Wohnfläche oder Gewerbeflächen unter 3000 m² Grundstückgröße von der dieser Forderung ausgenommen gewesen. Hier fand sich mit 8 JA und 18 NEIN Stimmen keine Mehrheit. Schade!
Wir begrüßen ausdrücklich die Festsetzungen für Wohnbau und Gewerbe an den ENEV Richtlinien und dem damit verbunden förderfähigen KFW-Rahmen. Hier wird aktiv und realpolitisch orientiert ein Rahmen für qualitativ hochwertiges Bauen in Wiesloch geschaffen und somit aktiv auch ein Beitrag zur angestrebten CO2-Reduzierung und Klimaschutz geleistet!
Aber auch hier sollte der Zeitrahmen von der Idee bis zur Realisierung im Auge behalten werden. Die Verwaltung schreibt in ihrer Vorlage, dass die Umsetzung des Energiekonzeptes „einen höheren Zeit-, Personal- und Finanzmittelaufwand“ mit sich zieht. Warum sich dann nicht auf das geforderte energetische Bauen nach der ENEV konzentrieren? Dies war auch der Grund, warum die Verwaltung ein „Monitoring der Energieverbrauche und Emissionen“ im ersten Schritt ablehnt. Wenn man aber keine Zielerreichung messen kann, warum sollte man dann diese vorab in einen neu definierten „Autarkiegrad“ des Gebietes, also einen Deckungsanteil der erneuerbaren Energien, überhaupt wie in der Vorlage mit mind. 50% festsetzen. Ist dies überhaupt überall möglich und wirtschaftlich?
Unser zweiter Antrag war deshalb den Autarkiegrad aus den Energetischen Gesamtforderungen außen vor zu lassen, um die Verwaltung und Vorhabenträger prozessual zu entlasten. Auch dies fand wieder keine Mehrheit und würde mit 6 JA und 20 NEIN Stimmen abgelehnt.
Leider ist nicht zu messen, wie viele Interessenten wir mit diesen starren Forderungen nach einem Energiekonzept verlieren und wie viel Zeit und Ressourcen wir in Zukunft mit der Errechnung von Autarkiegraden zusätzlich binden. Das grundsätzliche Ziel des Energiekonzeptes ist das richtige, bloß muss hier jetzt die Praxis zeigen dass nachgeschärft werden muss. Wir hätten uns eine bürokratie-arme Version für kleine Vorhaben gewünscht, die vor allem Familien und kleines Gewerbe nicht weiter belastet!