Zur Diskussion über den Bebauungsplan für das Wieslocher Fachmarktzentrum
Keine Frage! Für die Außenwirkung des Gemeinderates und der Verwaltung ist das Urteils des Verwaltungsgerichtshof suboptimal. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, auch in unserer Verwaltung. Dies ist zwar ärgerlich, aber auch verzeihlich. Nun stellt sich die Frage „was tun?“ Moniert wurde vom Gericht jedoch die 2. Offenlage. Um dem Eindruck es hätte keine Bürgerbeteiligung gegeben entgegen zu wirken, möchte ich an die 1. Offenlage, an der sich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt hatten, erinnern.
Wenn im Gemeinderat eine Diskussion über ungeplante Ausgaben los geht, denke ich immer an eine Episode aus der 2. Runde der Haushaltsstrukturkommission. Ein Punkt auf der ellenlangen Liste von Einsparmöglichkeiten war die Frage, ob es sich die Stadt Wiesloch leisten könnte alle 4 Jahre Erstwählerbriefe zu versenden. Dabei ging es um einen Betrag von weniger als 500 Euro (alle vier Jahre!).
Der Gemeinderat hat sich glücklicherweise für das Versenden der Erstwählerbriefe entschieden. Aber allein, dass darüber gesprochen wurde, zeigt wie groß die finanzielle Not in Wiesloch war und ist.
Der Gemeinderat (und hier gibt es ausnahmsweise im Rat keinen Dissens) hat das was er erreichen wollte erreicht: Schutz der Innenstadt, Stadtentwicklung und –planung. Und ist nicht die Mehrheit der Bürger zufrieden mit dem Fachmarktzentrum? Zudem kostet ein neues Verfahren – u.a. für neue Gutachten etc. – 50.000 Euro. Wäre es für die Allgemeinheit verantwortbar gewesen dieses Geld auszugeben? Wie viel Vereine kann man dafür unterstützen? Wie viel Meter Straßen sanieren? …
Sicherlich bringt die Stadtgalerie bspw. mehr Verkehr. Aber diese Frage und viele andere auch wurden in vielen Diskussionen vom Gemeinderat sorgfältig abgewogen. Zum Verkehr muss bspw. ehrlicherweise auch gesagt werden, dass der Verkehr am FMZ bei weiter nicht so schlimm ist, wie befürchtet wurde.
Auch in der jetzigen Frage hat m.E. der Gemeinderat sachlich und vernünftig entschieden und mit großer Mehrheit gegen den Antrag der Grünen gestimmt. In der Antragsbegründung der Grünen war zu hören, dass es nicht egal sei wer diese Auseinandersetzung gewinnt. Und nur um Jene „die nur Ich-Interessen haben, in die Schranken zu weisen“ (O-Ton G. Veits) wäre ein neues Verfahren nicht der richtige Weg gewesen. Ergänzend betonte die Verwaltung, dass Privatpersonen keinen Anspruch auf Bebauungspläne haben.
Wenn es nun aber so ist, dass „baurechtliche Vorgehen sei dann reine Verwaltungssache“ und auf mein explizites Nachfragen von mir die Verwaltung antwortet, dass dieses Vorgehen nun in Ordnung geht, so erlaube ich mir nun das jetzige Vorgehen vertrauensvoll in die Hände der Verwaltung zu legen.
Ich verstehe und bedauere die Verärgerung der Anwohner und der Initiative. Aber dem Gemeinderat „eine sehr eigentümliche Rechtsauffassung“ zu unterstellen? Hier widerspreche ich ausdrücklich für die Fraktion der CDU. Der Gemeinderat tut hier nichts Unrechtes! Im Gegenteil er entschied hier für das Gemeinwohl.
Daher ist es ärgerlich, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, dass Verwaltung und der Gemeinderat bewusst „höchst trickreich und juristisch spitzfindig“ gegen Interesse der Bürger handeln würde und dass die Sorgen von Anwohner nicht gehört wurden. Nebenbei muss abschließend die Frage gestellt werden, was wäre dies – bei der aktuellen Haushaltslage – für ein Signal gewesen, wenn man dem Antrag der Grünen zugestimmt hätte? Wie wäre dieses Signal bei Jenen, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung betroffen waren, angekommen?
Adrian Seidler, CDU-Stadtrat und Vorsitzender CDU OV Wiesloch