Umweltministerium veröffentlicht Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht
Bauen oder planen Sie ein Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen in Baden-Württemberg? Oder nehmen Sie eine grundlegende Dachsanierung an einem Haus in Baden-Württemberg vor? Dann besteht für Sie die Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu errichten oder entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.
Um Bauherrinnen und Bauherren bei der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“ veröffentlicht. Dieser erläutert die geltenden Vorschriften praxisnah und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können.
Wichtige Fragen werden übersichtlich und verständlich beantwortet
Der Praxisleitfaden ist in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen, Architektinnen und Architekten, Verbänden und Genehmigungsbehörden entstanden und beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden?
Zusätzlich hilft ein Navigator, die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchzuführen und zu dokumentieren.
Den Praxisleitfaden können Sie über folgenden Link auf unserer Internetseite herunterladen: https://um.baden-wuerttemberg.de/pvpflicht. Dort finden Sie auch weitere nützliche Informationen zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg.
Weiterführende Informationen:
Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs für Photovoltaik-Anlagen sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen.
Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.