CDU Wiesloch

Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen

Landesregierung hat Maßnahmenpaket verabschiedet

Gemeinsame Information der CDU-Landtagsabgeordneten Christiane Staab, Dr. Albrecht Schütte und Andreas Sturm

Die Spitzen der grün-schwarzen Regierungskoalition haben sich am 23. September 2024 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, um in Baden-Württemberg die Sicherheit zu stärken, die Migration zu ordnen und der islamistischen Radikalisierung vorzubeugen.

Fotocollage: CDU-Landtagsfraktion BW / BusseFotocollage: CDU-Landtagsfraktion BW / Busse

Dieses Paket umfasst drei Bereiche:

I SICHERHEIT

Islamistisch motivierter Terrorismus ist eine wachsende Gefahr für die Sicherheit in unserem Land. Dabei spielen eine Radikalisierung durch soziale Medien und die Kommunikation in Chatgruppen eine immer wichtigere Rolle. Um mögliche Gefährder frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern, geben wir unseren Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse und die nötigen digitalen Mittel an die Hand. Zudem gehen wir entschlossen gegen Messerkriminalität vor.

Die Landesregierung hat sich dabei auf folgende Maßnahmen verständigt:

1. Einrichtung eines Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrums (SAT BW)

Die Verhinderung und Verfolgung terroristischer Straftaten erfordert eine schnelle Zusammenführung, Auswertung und Analyse relevanter Informationen aller zuständigen Stellen. Mit der Bedrohungslage ist der Bedarf an Datenaustausch und -auswertung gestiegen. Daher wird das neue Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrum SAT BW mit einem interdisziplinären Bekämpfungsansatz die Vernetzung der relevanten Akteure von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz unter Einbeziehung des Sonderstabs Gefährliche Ausländer und der Landesmedienanstalt stärken sowie den Informationsaustausch verbessern. Die Einrichtung des SAT BW soll unter dem Dach des LKA erfolgen.

2. Konsequente Fortführung der Einstellungsoffensive

Um das landesweit hohe Sicherheitsniveau auch in den kommenden Jahren zu halten und die personelle Ausstattung der Polizei nachhaltig zu stärken, führen wir die größte Einstellungsoffensive in der baden-württembergischen Geschichte fort. Bis 2026 werden es über tausend bestens ausgebildete Polizistinnen und Polizisten sein. Im DHH 2025/26 schaffen wir dafür zusätzlich 650 Neustellen.

3. Personelle Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Angesichts vielfältiger Bedrohungen, zuletzt insbesondere durch den islamistischen Terrorismus, stärken wir im Entwurf für den Haushalt der Jahre 2025 und 2026 das Landesamt für Verfassungsschutz personell.

4. Stärkung der IuK-Ausstattung der Sicherheitsbehörden

Zunehmend findet Kriminalität und Terrorismus im Cyberraum statt. Damit dort Hass und Hetze sowie Terroristen keine freie Bahn haben, braucht die Polizei eine moderne IT-Infrastruktur und -Ausstattung. Kernstück ist eine Auswerteumgebung, wo alle Daten zentral gelagert und mit digitalen Werkzeugen bearbeitet werden können. Mit dem neuen Rechenzentrum (RZ) wird nicht nur die Betriebssituation im RZ des 2 LKA entschärft, sondern gleichzeitig die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung geschaffen. Die Betriebs- und Ausfallsicherung des Landesamts für Verfassungsschutz wird verstärkt. Für diese Maßnahmen investiert die Landesregierung 2025 rd. 100 Mio. Euro und in 2026 weitere rd. 80 Mio. Euro.

5. Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse erhobener Daten (VeRA)

Bei der Terrorismusbekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten werden große Datenmengen (Petabyte) sichergestellt und müssen von der Polizei ausgewertet werden. Häufig geht es auch darum zu bewerten, ob es mehrere Tatverdächtige gibt und ob noch weitere Taten drohen. Aktuell muss die Polizei verschiedene Datentöpfe einzeln bewerten. Mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) ist ein Zusammenführen der Daten auf Knopfdruck möglich. Dies ist unabdingbar für die effiziente und erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung. In Kombination mit weiteren KI-basierten Tools (Gesichtserkennung, Übersetzung) wird so ein Maximum an möglicher Sicherheit erreicht. Zusammenhänge werden schnell erkannt und so Straftaten verhindert.

6. Einsatz künstlicher Intelligenz zum Internet-Monitoring und zur Analyse erhobener Daten (LfV)

Mit der Verlagerung der Kommunikation ins Internet nutzen Extremisten das digitale Umfeld, um ihre Reichweite zu erhöhen und neue Methoden der Einflussnahme zu entwickeln. Schon allein aufgrund der schieren Menge an zu verarbeitenden Daten werden KI-Anwendungen für die Aufgabenerfüllung des Landesamts für Verfassungsschutz an erheblicher Bedeutung gewinnen. Wir werden beim Landesamt für Verfassungsschutz die elektronisch unterstützte und teils automatisierte Datengewinnung ausbauen, um u.a. das Durchsuchen und Auswerten extremistischer Inhalte in Sozialen Medien zu erleichtern.

7. Nutzung technischer Übersetzungsmöglichkeiten mittels KI, insbesondere bezüglich seltener Sprachen oder besonderer Dialekte

Terroristen nutzen das Internet zur Kommunikation, zur Rekrutierung und zur Verbreitung ihrer Ideologien. Zur Terrorismusbekämpfung und -verhinderung benötigt die Polizei Möglichkeiten, Internetseiten und bei Überwachungsmaßnahmen erhobene Kommunikationsdaten (Gespräche/Chatverläufe) schnell und unbürokratisch übersetzen zu können. KI-basierte Tools machen Dolmetscherleistungen entbehrlich und beschleunigen die Maßnahmen zur Aufklärung und Verhinderung von Terrorismus.

Beispiel: Die KI-Software ASEL, eine künstliche Intelligenz zur Sprechertrennung, -erkennung und -wiedererkennung. Das gesprochene Wort wird präzise verschriftet. Übersetzungen sind möglich.

8. Verstärkte Nutzung von teilautomatisierter Analysesoftware zur Auswertung von Bild und Videomaterial

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt auch die Masse der durch die Polizei auszuwertenden Daten. Gerade nach terroristischen Anschlägen sind tausend- oder millionenfach Bild- und Videodateien auszuwerten. Vor allem im Bereich des Terrorismus sind schnelle Auswerteergebnisse essentiell, um Taten zu verhindern oder zügig aufzuklären. Hierfür nutzt das LKA bereits teilautomatisierte Analysesoftware um Gesichter und Objekte (Alltagsgegenstände, Waffen, Fahrzeuge, etc.) in den Dateien automatisiert zu erkennen. Das PP Stuttgart testete diese bereits erfolgreich (Krawalle Eritrea- Festival 2023).

Um diese bereits erfolgreich getestete Software künftig landesweit einsetzen und so Straftaten schnell und effizient aufklären und Täter einer Bestrafung zuführen zu können, erwerben wir die entsprechenden Lizenzen.

9. Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse erhobener Daten (Studiengang)

Der Einsatz von KI und die Analyse von Daten unterliegen bei der Polizei spezifischen Anforderungen. Da die Nachwuchsgewinnung von Daten-Spezialisten auf dem freien Markt schwierig ist, wollen wir unseren eigenen Nachwuchs ausbilden. Dafür entwickeln wir gemeinsam mit einer externen Hochschule in Baden-Württemberg einen spezifischen Studiengang für die Analyse und Auswertung von Daten. Baden-Württemberg verfügt über breites Wissen über die Grundlagen von KI und deren Anwendung. Das wollen wir nutzen und ein Forschungsprojekt zum Einsatz von KI für die polizeiliche Datenanalyse initiieren. Die bestehenden KI-Projekte werden weiterentwickelt und forciert. Durch die Kooperation mit dem IPAI und GovTech Campus werden die KI-Vorhaben der Polizei zielgerichtet unterstützt. BW setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die Entwicklung KI-gestützer Anwendungen auch im Programm des Bundes und der Länder zur IT-Harmonisierung (Po- lizei 20/20) vorangetrieben wird. Die über P 20/20 verfügbaren Anwendungen und Vorhaben begleiten wir eng und wo sinnvoll übernehmen wir sie.

10. Ausweitung des Projekts „Intelligenter Videoschutz“ sowie Prüfung einer Erweiterung der Rechtgrundlagen für dessen Einsatz

Durch den Einsatz von KI wird die Videoüberwachung stetig verbessert. Neben den detektierbaren Verhaltensmustern der Straßenkriminalität soll die Weiterentwicklung – mittels Deep-Learning – hin zur Fähigkeit, gefährliche Gegenstände, wie bspw. Messer oder Schusswaffen detektieren zu können, vorangetrieben werden. Auch die räumliche Ausweitung des Projekts wird Teil der Weiterentwicklung. Sukzessive können so die Vorteile eines intelligenten Videoschutzsystems zur Stärkung der Sicherheit im Öffentlichen Raum ausgeweitet werden.

Wir wollen § 44 Absatz 4 PolG zunächst um den Schutz von Personen in einer mutmaßlich hilflosen Lage erweitern, sofern dies rechtlich möglich ist. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Detektion von Gegenständen sind zu gegebenem Zeitpunkt gesondert zu prüfen.

11. Beschaffung von Automatischen Kennzeichenlesesystemen (AKLS)

AKLS wird bereits europaweit zur Fahndung nach gesuchten Verbrechern eingesetzt. Vollautomatisch werden ausgeschriebene Kraftfahrzeuge, amtliche Kennzeichen und Versicherungskennzeichen mit dem Sachfahndungsbestand abgeglichen. Beispielsweise können Erkenntnisse zu flüchtigen Tätern erlangt werden. Nach erfolgreichem Pilotbetrieb werden wir mehrere Geräte für Baden-Württemberg beschaffen.

12. Einführung einer Befugnis zur Durchführung von Funkzellenabfragen und für Übermittlungsersuche an Betreiber von Videoüberwachungsanlagen

Funkzellenabfragen bieten den Sicherheitsbehörden vielfältige Ermittlungsansätze. Durch dieses Instrument lässt sich bspw. das Kontaktnetzwerk eines überwachten Gefährders im islamistischen Spektrum aufhellen, so dass neue Erkenntnisse generiert werden können. Die Landesregierung beabsichtigt daher, die Befugnis zur Funkzellenabfrage für den Verfassungsschutz gesetzlich zu normieren. Sie soll der richterlichen Genehmigung unterliegen. Darüber hinaus benötigt der Verfassungsschutz geeignete Rechtsgrundlagen, um Übermittlungsersuche an private Betreiber von Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen stellen zu können. Die Landesregierung wird rechtliche Regelungsbedarfe hierfür auf den Weg bringen.

13. Task Force Desinformation einrichten

Desinformation stellt eine wachsende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Das betrifft nicht nur nachrichtendienstliche Aktivitäten. Desinformation ist ein komplexes Phänomen, das auch gesellschaftliche, technologische und psychologische Aspekte umfasst. Die Bekämpfung von Desinformation erfordert eine enge Bündelung von Kompetenzen und Arbeitskräften. Wir werden in Zusammenarbeit des Innenministeriums und des Landesamts für Verfassungsschutz eine „Task Force Desinformation“ einrichten, die einen Aktionsplan entwickelt, zur Sensibilisierung und Aufklärung beiträgt und als Frühwarnsystem zur Erkennung von Desinformationskampagnen fungiert.

14. Einführung von Waffen- und Messerverboten an kriminalitätsbelasteten Orten und im ÖPNV sowie Durchführung geeigneter Kontrollen

Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken, weiten wir die Waffen- und Messerverbote im Land konsequent aus. Sobald der Bund die angekündigten Verschärfungen im Waffenrecht beschlossen hat, werden wir diese Spielräume nutzen: Wir werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnhöfen sowie an besonders kriminalitätsbelasteten Orten ein absolutes Messerverbot einführen. Zudem werden wir orts-, zeit- und bedarfsabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen und im ÖPNV durchführen. Wir haben bereits vor zwei Jahren die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen geschaffen. In Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Heidelberg gibt es bereits Verbotszonen.

15. Erhöhung der Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten durch die Weiterentwicklung des Einsatztrainings sowie die Verbesserung des Schutzniveaus von Uniformen

Vor dem Hintergrund der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten legen wir einen Fokus auf die optimale Vorbereitung auf gefährliche und nicht vorhersehbare Einsatzlagen. Durch die Beschaffung innovativer Einsatztechnik (z.B. lasergestützter Trainingssysteme) wird maßgeblich dazu beigetragen, einen optimalen Rahmen für ein realitätsnahes Training zur Steigerung der Kompetenzen bei der Bewältigung dieser Einsatzlagen zu bieten. Darüber hinaus ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Uniform die Implementierung schnitthemmender Elemente (z.B. an der Windjacke) beabsichtigt, um das Schutzniveau für die Polizeibeamtinnen und -beamten bei „Messerangriffen“ zu erhöhen.

16. Prüfung weiterer Verbote extremistischer Vereine

Extremistische Vereine stellen eine vielschichtige Herausforderung dar. Ihre Fähigkeit, sich systematisch zu tarnen, rechtliche Lücken auszunutzen, ihre Finanzierung zu verschleiern, Mitglieder zu rekrutieren und digitale Technologien zu nutzen, erschwert es, sie effektiv zu bekämpfen. Wir wollen die Möglichkeit weiterer vereinsrechtlicher Verbote von in Baden-Württemberg organisierten, aktiven verfassungsfeindlichen Vereinen prüfen. Es gilt, hier ansässige extremistische Vereine konsequent zu bekämpfen. Die gegebenen Handlungsspielräume wollen wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.

II MIGRATION

Baden-Württemberg bietet seit Jahren einer großen Zahl an Menschen Schutz, die vor politischer Verfolgung, Krieg und Vertreibung fliehen. Zugleich fordert irreguläre Migration die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft heraus und bringt unsere Kommunen an vielen Stellen an die Belastungsgrenze. Um das Grundrecht auf Asyl künftig weiter gewährleisten zu können, wollen wir die irreguläre Migration begrenzen. Die schnellere Abschiebung von Straftätern ist ein wichtiger Baustein, um die innere Sicherheit in unserem Land zu garantieren.

1. Stärkung des Sonderstabs Gefährliche Ausländer

Wir führen die Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer fort und verstärken ihn mit zusätzlichen Mitteln und Personal. Durch den erhöhten Zugang von Geflüchteten in den letzten Jahren ist mit einer Zunahme des Fallaufkommens beim Sonderstab zu rechnen.

2. Stärkung der Staatsanwaltschaften

Wir werden die Personalausstattung der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg verstärken, um die steigende Verfahrenseingänge insbesondere im Bereich der Gewalt- und Ausländerkriminalität bewältigen zu können.

3. Asylkammern

Mit dem Projekt zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren hat Baden-Württemberg bereits eine weitgehende Konzentration der asylgerichtlichen Zuständigkeiten vorgenommen. Landesweit wurden zum 1. Juli 2024 sechs Asylkammern mit 18 zusätzlichen Richterstellen eingerichtet. Seit Juni dieses Jahres steigen die Eingangszahlen an den Gerichten allerdings extrem an. Infolgedessen sind die landesweiten Asylverfahrensbestände weiter angewachsen. Deshalb ist eine weitere personelle Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit unumgänglich, um die von der MPK im November 2023 vereinbarten Zielgrößen zu erreichen. Dafür richten wir eine weitere Asylkammer ein.

4. Asylgerichtliche Verfahren auch im Rahmen der GEAS-Reform beschleunigen

Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem wird im Juni 2026 wirksam werden. Für die bis dahin notwendige Begleitgesetzgebung ist in erster Linie der Bund zuständig. Baden-Württemberg wirkt an einer zügigen Umsetzung auf nationaler Ebene mit. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Asylprozess“ unter dem Vorsitz von Niedersachsen und Baden-Württemberg wird untersucht, welche Regelungsbedarfe und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bestehen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren gelegt. Erste Ergebnisse werden der Justizministerkonferenz im Herbst 2024 vorgelegt werden.

5. Behördliche Zusammenarbeit durch Case-Managment verbessern

In Pilotprojekten soll ein gemeinsames Case-Management von Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Ausländerverwaltung und ggf. weiteren beteiligten Stellen (BAMF, Jobcenter, Sozialbehörden etc.) eingerichtet werden, um kriminelle Karrieren von ausländischen Staatsangehörigen frühzeitig zu unterbinden. Es wird gezielt darauf hingearbeitet, den Aufenthalt von ausländischen Straftätern in Deutschland möglichst frühzeitig zu beenden. Das so etablierte Case-Management setzt unterhalb der Schwelle des Sonderstabs Gefährliche Ausländer an und verstärkt so den Fokus auf ausländische Straftäter bei der Aufenthaltsbeendigung.

6. Hürden für Ausweisungen / Aberkennung Schutzstatus verringern

Die Hürden für das Strafmaß, nach dem Personen ausgewiesen werden können, soll nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung und mit Hilfe aktueller Bundesratsinitiativen abgesenkt werden. Daneben sind in den Katalog der einschlägigen Straftaten weitere, wie zum Beispiel der Landfriedensbruch, aufzunehmen. Dies unterstützen wir.

7. Vollzug von Abschiebungen

Die in anderen Ländern vorgesehene Konzentration von Kompetenzen im Bereich Abschiebungen ist in Baden-Württemberg schon seit 2009 Praxis. Abschiebungen werden landesweit vom Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert. Den Vollzug führen auf Abschiebungen spezialisierte Abschiebegruppen der Landespolizei durch. Dies hat sich bewährt.

8. Dublin-Überstellungen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit für Dublin-Überstellungen zuständig. Damit bündelt Baden-Württemberg dort das Know-How, um diese Überstellungen erfolgreich durchzuführen oder eine Verlängerung der Überstellungsfrist zu erwirken. Gleichzeitig überprüfen wir, welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten das Land selbst ergreifen kann. Gleichzeitig erwarten wir vom Bund, dass er die vielfältigen Probleme bei Dublin-Überstellungen insbesondere durch praktikabel Auflagen anderer EU-Staaten ausräumt.

III PRÄVENTION

Über die Maßnahmen der Strafverfolgung und der nachrichtendienstlichen Aufklärung hinaus legen wir einen Fokus auf die Prävention. Damit wollen wir verhindern, dass sich Menschen von islamistischen Gruppen – sei es in realen Zusammenhängen oder in der virtuellen Welt – radikalisieren lassen und gewalttätig werden. Diese präventiven Maßnahmen sollen vor allem dort zum Einsatz kommen, wo wir die gefährdeten Menschen direkt erreichen: in den Schulen, in den Flüchtlingsunterkünften, aber auch iim digitalen Raum.

1. Extremismusprävention in Geflüchtetenunterkünften durch mobile Beratungsteams

Extremisten insbesondere Salafisten nutzen Flüchtlingsunterkünfte zur Radikalisierung. Durch mobile Beratungsteams wollen wir in Geflüchtetenunterkünften Radikalisierung vorbeugen. Arbeitsschwerpunkte sind das Erkennen von Radikalisierung und Umgang mit Islamismus, die Sensibilisierung und Beratung gefährdeter als auch nicht-gefährdeter Personen sowie die Förderung sozialer Verantwortung und von Grundwerten im Bereich Demokratie, Menschrechte und Gleichberechtigung.

2. Mehr Extremismusprävention an den Schulen

Extremisten wenden sich an unsichere, nicht gefestigte Jugendliche. Schule ist der Ort, an dem Persönlichkeit gestärkt, Selbstwirksamkeit erlebt, Konfliktfähigkeit eingeübt und so Abhängigkeiten vorgebeugt werden kann. Um die Extremismusprävention an unseren Schulen zu stärken, bauen wir die Weiterbildungsangebote zur Extremismusprävention für Lehrkräfte flächendeckend aus.

3. Extremismusprävention durch Traumarehabilitation für Geflüchtete

Viele Geflüchtete kommen zum Teil mit erheblichen psychischen Belastungen bis hin zu schweren Traumata nach Deutschland. Diese bleiben zunächst unentdeckt. Ohne entsprechende Diagnose und Versorgung kann dies zu massiven Störungen mit potentieller Fremd- und Eigengefährdung führen. Ziel des Projekts zur Traumarehabilitation von Geflüchteten ist es, psychische Belastung bei Geflüchteten zu erkennen und protektive Beratungsmaßnahmen zur Prävention mentaler Gesundheitsschäden zu ergreifen. Personen ohne anerkannte medizinische Ausbildung werden zu Gesundheitscoaches ausgebildet- und anschließend bei ihrer Tätigkeit professionell begleitet. Die Gesundheitscoaches haben teilweise selbst Fluchthintergrund und stammen oft aus den gleichen Kulturkreisen wie die Betroffenen. Hierdurch wird ein besonders zielgerichteter Zugang ermöglicht.

4. Stärkung der Islamberatung

Ob Zusammenleben gelingt, zeigt sich vor Ort. Konflikte können sich hochschaukeln, das Klima vergiften und zu Radikalisierung führen. Kommunale Einrichtungen und muslimische Organisationen fragen sich: Mit welchen Akteuren ist Zusammenarbeit möglich? Welche gemeinsamen Ziele gibt es? Wie kann gemeinsam islamistische Radikalisierung verhindert werden? Hier setzt die Beratung an mit der Stärkung Islam-bezogener Kompetenzen in Kommunen, der Einbindung islamischer Akteure in kommunale Kommunikationsprozesse und der Klärung typischer Konfliktfälle in Bezug auf das Zusammenleben mit Muslimen.

5. Fortsetzung des erfolgreichen Integrationsmanagements

Geflüchtete Menschen müssen sich in einem für sie oftmals fremden Staats- und Wirtschaftswesen zurechtfinden. Unterstützungsangebote zur Integration in das Bildungssystem oder Arbeitsleben sind unbekannt. Wir fördern rund 1.200 Integrationsmanager vor Ort in den Kommunen. Sie begleiten und beraten die Geflüchteten, damit diese möglichst schnell auf eigenen Beinen stehen können.

6. Sprachförderung zur besseren Integration

Integration in Gesellschaft und Arbeitsleben ist nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen möglich. Die vom Bund finanzierten Sprachförderprogramme reichen sowohl quantitativ als auch mit Blick auf bestimmte Zielgruppe, wie beispielsweise Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern, nicht aus. Das Land fördert verschiedene Sprachkursformate nach der VwV Deutsch. Der Aufbaukurs mit Zielniveau B1 enthält einen Orientierungsteil von 100 Unterrichtseinheiten nach dem Vorbild der Integrationskurse. Dort werden gesellschaftliche und politische Werte vermittelt. Damit dienen die Sprachförderkurse nicht nur der allgemeinen Integration, sondern auch der gezielt Extremismusprävention.

7. Demokratiebildung in der Schule stärken

Wenn Schülerinnen und Schüler demokratische Werte und Praktiken kennenlernen, verinnerlichen und im Alltag leben, bietet dies einen guten Schutz gegen Radikalisierung und autoritärere Ideologien. Der Ausbau der Demokratiebildung im Rahmen des Bildungspakets der Landesregierung bildet einen wichtigen Baustein zur Islamismus-Prävention.

HINWEIS: In der rechten Informationsleiste steht das Maßnahmenpaket als PDF (Download) zur Verfügung.