Stellungnahme zur Anfrage „Allgemeinverfügung für Wiesloch“
Stellungnahme zur Anfrage „Allgemeinverfügung für Wiesloch“
Wir sollten damit beginnen, dass eine Allgemeinverfügung nicht „gegen Spaziergänger“ erlassen werden sollte, sondern gegen die
Frage:
„[…] dass der mehrheitliche Wille des Rates wohl die Einführung einer solchen Allgemeinverfügung gegen die „Spaziergänge“ war.“
Antwort:
Ob eine Allgemeinverfügung der mehrheitliche Wille des Rates ist, lassen wir hier einmal offen stehen. Die Entscheidung ist ein Entschluss der Verwaltung und kein vom Gemeinderat angeordnetes Instrument – zu diesem wäre er auch nicht fähig. Fakt ist, dass dies in der Klaviatur der Möglichkeiten, auf die unangemeldeten Versammlungen in Wiesloch zu reagieren, einen möglichen Baustein im Gesamtkatalog bildet.
„Planen Sie andere/weitere Anstrengungen gegen die „Spaziergänge“?“
Antwort:
Das Geschehen in Wiesloch wird und muss von Woche zu Woche mit Argusaugen betrachtet, analysiert und neubewertet werden. Sollte es zu einem weiteren Zunehmen der Regelbrüche kommen, muss zu gegebener Zeit darüber diskutiert werden. Die Abwägung des Für und Wider von „schärferen“ Maßnahmen, als auch potenziellen Maßnahmen an sich, sollten jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Rat diskutiert werden um
· deren Wirkung nicht zu verfehlen und
· potenzielle Nachteile der Maßnahmen (wie rechtliche Fallstricke) nicht zu einer Blaupause für „Spaziergänger“ an sich werden zu lassen.
Konkret stehen wir für Dialog und Gesprächsbereitschaft (soweit zugänglich). Viele unserer Räte befinden sich montags auch vor Ort um genau dieses zu praktizieren.
Frage:
„Wie bewerten Sie allgemein die Anstrengungen der Stadtverwaltung und auch des Gemeinderates in den vergangenen Wochen?“
Wir bewerten die Maßnahmen unter einer fokussierten Betrachtungsweise, der sorgfältigen Abwägung auch der möglichen gravierenden Nachteile für die Stadt Wiesloch (Eskalation), dem Blick über die Stadtgrenzen hinweg und der „Angemessenheit“ als bisher soweit ausreichend und angemessen.
Die gemeinsame Erklärung des Gemeinderates kam aus unserer Sicht nicht zu spät – eine gemeinsame fraktionsübergreifende Erklärung ist per se ein sehr starkes Zeichen. In deren Wirkung ist diese leider aber verpufft.
„OB Elkemann hatte das Nein dazu mit juristischen Gründen erklärt. Wir würden Sie bitten, hierzu Stellung zu beziehen: Wie bewerten Sie die Entscheidung der Stadt? Verstehen Sie die Begründung mit Verweis auf juristische Gründe und die Sorge, dass eine Allgemeinverfügung gekippt werden könnte?“
Unter einer holistischen Betrachtungsweise mit Einbeziehung der juristischen Einschätzung, aber vor allem aber auch, der Gefahreneinschätzung und Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mannheim – als Experten in genau diesen Thema der Gefahrenabschätzung – als derzeit nachvollziehbar. Für uns ist die Tatsache, dass genau die Argumente/ Tatsachen warum eine Allgemeinverfügung in Wiesloch derzeit nicht umgesetzt werden kann und dies auch noch öffentlich einsehbar ist, ein kontraproduktiver Fakt zur möglichen Selbstbestätigung der sogenannten „Spaziergänger“.
Sollte es jedoch aus den unangemeldeten Versammlungen heraus, sich Verstöße ergeben (wie bspw. Beleidigungen, Gewalt gegen Personen oder Sachen, etc.), diese sich hinreichend darlegen lassen und zudem sich daraus schließen lassen, dass dies „tatsächliche hinreichende Anhaltspunkte dafür sind, dass es auch bei künftigen Veranstaltungen dieser Art zu den gleichen Verstößen kommt“, ist für uns der Rubikon überschritten und eine Allgemeinverfügung gesetzt.
Im Namen der CDU Fraktion
Markus Grimm
CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat