Rhein-Neckar / Wiesloch. Sowohl Thomas Köber, Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim, als auch Peter Holzem, Präsident der Bundespolizeidirektion Stuttgart, erhalten in diesen Tagen Post von den beiden CDU-Parlamentariern Dr. Stephan Harbarth (Mitglied des Deutschen Bundestages / Wahlkreis Rhein-Neckar) und Karl Klein (Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg / Wahlkreis Wiesloch).
MdB Harbarth und MdL Klein Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ vom 26. März 2016) bitten Harbarth und Klein die beiden hochrangigen Polizeibeamten um eine Stellungnahme hinsichtlich eines Trickdiebstahls, der sich am Karlsruher Hauptbahnhof ereignete. Dort hatte offenbar ein Asylbewerber und vermutlich eine weitere Person den Rucksack eines Reisenden entwendet, in dem sich neben einigen Wertsachen auch ein Handy befand. Nach durchgeführter Ortung des Handys war klar, dass sich das Diebesgut kurze Zeit danach in der Wieslocher Flüchtlingsunterkunft in den Auwiesen befand. Die Suche wurde aber nicht weiter fortgesetzt, sondern endete vor den Toren der Asylbewerberunterkunft, da das Handy ausgeschaltet wurde und nicht mehr zu orten war.
„Man muss sich einmal in die Lage des Geschädigten hineinversetzen“, so Harbarth und Klein: „Er selbst kam nach eigener Aussage auf die Idee, das Handy orten zu lassen. Dann wusste man, dass sich das komplette Diebesgut beziehungsweise zumindest das Handy innerhalb der Flüchtlingsunterkunft befinden musste, die Polizei verzichtete seiner Darstellung nach allerdings auf weitere Maßnahmen. Das Diebstahlsopfer erklärte ferner gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung, man habe ihm gesagt, dass man `nichts machen könne´ und `dass große Flüchtlingsunterkünfte ein rechtsfreier Raum´ seien.
Das ist allerdings nicht so! Um es unmissverständlich zu kommunizieren: In einem Rechtsstaat gibt es keine rechtsfreien Räume – weder in Asylbewerberunterkünften noch anderswo! Es wäre ja noch schöner, wenn sich Straftäter einfach in Flüchtlingsheime zurückziehen könnten und keine Strafverfolgung fürchten müssten. Jeder Bürger würde dann das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren. Der oder die Täter haben all denen, die sich rechtstreu verhalten, einen Bärendienst erwiesen.“
Harbarth und Klein bitten die Polizeipräsidenten um Auskunft, wie sich der Sachverhalt aus Sicht der Polizei darstellt, welche Ermittlungen zwischenzeitlich unternommen wurden, welche bisherigen Auffälligkeiten es bezüglich Personen, die in der Wieslocher Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, in der Vergangenheit gab und welche Anregungen und Hinweise es ihrerseits für die Politik gebe, um der Polizei ihre Arbeit zu erleichtern.
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Anlass war die Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung "Sind Asylunterkünfte ein "rechtsfreier Raum"?" vom 27.03.2016